AGB

1. Geltung der Bedingungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der splendid learning gmbh, im Folgenden Portalbetreiber genannt, bei denen die Portalbetreiber Kunden Lieferungen, Leistungen und Angebote zur Verfügung stellt. Die Portalbetreiber liefern und leisten ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Entgegenstehende Bestimmungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung und zwar auch nicht, wenn die Portalbetreiber solchen Bestimmungen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Vertragsabschluss
(1) Alle in Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind auch bezüglich der Preisangabe freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote halten sich die Portalbetreiber maximal 30 Tage gebunden, wenn nicht andere Zeiträume vereinbart wurden.
(2) Umfang und Ziel der von den Portalbetreibern durchgeführten Beratungs-, Trainings- Dienstleistungen bestimmen sich ausschließlich nach dem zwischen dem Kunden und den Portalbetreibern schriftlich vereinbarten Auftrag. Mündliche Abreden werden nur dann Bestandteil des Leistungsumfangs, wenn sie von den Portalbetreibern schriftlich bestätigt worden sind.
(3) Sollte eine Partei im Verlauf der Durchführung einer Leistung feststellen, dass eine Änderung des ursprünglich festgelegten Leistungsumfanges notwendig oder sinnvoll ist, so teilt sie dies der anderen Partei unter Angabe der Gründe unverzüglich mit. In einem solchen Fall werden sich die Parteien über die Durchführung der vorgeschlagenen Leistungsänderungen sowie über die möglichen Auswirkungen auf Leistungszeit und Leistungsvergütung untereinander abstimmen. Die Portalbetreiber sind erst dann zur Durchführung einer Leistungsänderung verpflichtet, wenn sie dieser schriftlich zugestimmt haben.

3. Preise
(1) Bei allen Preisen handelt es sich grundsätzlich um Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, außer sie sind anderweitig entsprechend gekennzeichnet.

4. Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde erkennt an, dass die Portalbetreiber für eine erfolgreiche und zeitgerechte Durchführung der ihnen obliegenden Leistungen (laut Angebot) auf die umfassende Mitwirkung des Kunden angewiesen sind. Der Kunde verpflichtet sich daher, sämtliche in seiner Betriebssphäre für eine sachgerechte Leistungsdurchführung von den Portalbetreibern erforderlichen Informationen und Infrastrukturleistungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, welche dadurch entstehen, dass der Kunde seiner Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommt, gehen zu Lasten des Kunden. Ausführungsfristen verlängern sich automatisch um den Zeitraum der Verzögerung. Durch die Verzögerung entstehende Mehrkosten können die Portalbetreiber dem Kunden in Rechnung stellen.
(2) Soweit der Kunde mit den Portalbetreibern bestimmte Bereitstellungstermine oder Verfügbarkeiten vereinbart hat, gelten diese nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Erfüllung aller relevanter Vorleistungen und Mitwirkungspflichten des Kunden.

5. Abnahme der Leistung
(1) Leistungen der Portalbetreiber sind vom Kunden unverzüglich nach Fertigstellung auf ihre Vertragsgemäßheit zu überprüfen. Stellt der Kunde bei seiner Überprüfung Abweichungen gegenüber dem Pflichtenheft fest, teilt er dies den Portalbetreibern unverzüglich schriftlich mit. Die Mitteilung muss eine hinreichende konkrete Beschreibung der festgestellten Abweichung enthalten, um den Portalbetreibern die Identifizierung und Beseitigung der Abweichung zu ermöglichen. Die Beseitigung der Abweichungen setzt voraus, dass die festgestellte Abweichung von den Portalbetreibern reproduziert werden.
(2) Wesentliche Abweichungen werden von den Portalbetreibern baldmöglichst beseitigt und dem Kunden zur Abnahme vorgelegt; die erneute Abnahmeprüfung beschränkt sich auf die Feststellung der Beseitigung der Abweichung. Nichtwesentliche Abweichungen werden vom Kunden schriftlich in der Abnahmeerklärung als Mangel festgehalten und von den Portalbetreibern im Rahmen der Gewährleistung beseitigt.
(3) Verweigert der Kunde die Abnahme, so können ihm die Portalbetreiber schriftlich eine Frist von 14 Tagen zur Erklärung der Abnahme setzen. Die Abnahme gilt als erfolgt, soweit der Kunde nicht innerhalb dieser Frist von ihm festgestellte Mängel schriftlich spezifiziert. Darüber hinaus gilt die Abnahme stets als erfolgt, sobald der Kunde die gelieferte Leistung betrieblich nutzt.
(4) Ansprüche aus Schadensfällen, welche durch die Leistung der Portalbetreiber nachträglich entstanden sind, verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.

6. Haftung
(1) Von den Portalbetreibern wird eine Haftung für grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz, Verzug, zu vertretender Unmöglichkeit sowie für das Vorliegen zugesicherter Eigenschaften bezüglich wesentlicher Vertragspflichten übernommen.
(2) Die Haftung ist begrenzt auf vorhersehbaren Schaden. Sie gilt auch für Erfüllungsgehilfen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für Folgeschäden und Datenverluste.
(3) Für Datenverluste haften die Portalbetreiber in keinem Falle.
(4) Die Portalbetreiber übernehmen keine Haftung für Ausfallzeiten.
(5) Haftungs- und Schadensersatzansprüche beschränken sich auf den Auftragswert.

7. Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfrist gegenüber nicht privaten Verbrauchern beträgt 12 Monate.
(2) Die Portalbetreiber behalten sich im Falle gewährpflichtiger Mängel vor, statt der Wandlung oder Minderung auf ihre Kosten nachzubessern oder nachzuliefern. Erst nach Fehlschlagen des zweiten Versuches zur Nachbesserung und Nachlieferung kann der Kunde wandeln oder mindern.
(3) Sobald Mängel an der von den Portalbetreibern erstellten Software auftreten, teilt dies der Kunde den Portalbetreibern unverzüglich mit einer kurzen Beschreibung des Mängelbildes mit. Der Kunde hat die Pflicht, die gelieferte Software auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Die Mängel sind innerhalb von einer Woche ab Übergabe schriftlich mitzuteilen und als Mängel zu rügen. Mängelbilder sind so genau wie möglich schriftlich mitzuteilen.
(4) Wird die Software durch den Kunden oder Dritte erweitert oder geändert, erlischt die Gewährleistung.
(5) Die kaufmännischen Rüge - und Untersuchungspflichten des Kunden bleiben von den vorgenannten Regelungen unberührt.
8. Annahmeverzug des Vertragspartners
(1) Nimmt der Vertragspartner Waren oder Dienstleistungen aus Gründen die er zu vertreten hat nicht an, so ist er zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Grundsätzlich sind die Portalbetreiber nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz in Höhe von 25% des vereinbarten Preises ohne Nachweis eines Schadens zu verlangen, sofern nicht nachweislich ein geringerer Schaden entstanden ist.

9. Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die die Portalbetreiber aus jedem Rechtsgrund gegen den Vertragspartner jetzt oder künftig zustehen, behalten sich die Portalbetreiber das Eigentum an gelieferter Waren vor (Vorbehaltsware). Der Vertragspartner darf über die Vorbehaltswaren nicht verfügen.
(2) Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher und Konkursverwalter – auf die Vorbehaltswaren wird der Vertragspartner auf das Eigentum der Portalbetreiber hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners – insbesondere bei Zahlungsverzug - sind die Portalbetreiber berechtigt, die Vorbehaltswaren auf ihre Kosten zurückzunehmen. Die Zurücknahme sowie die Pfändung der Vorbehaltswaren durch die Portalbetreiber - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - ist kein Rücktritt vom Vertrag. Es gilt der verlängerte und erweiterte Eigentumsvorbehalt.

10. Zahlung
(1) Verkehrspersonal und technisches Personal sind zum Inkasso in bar nicht berechtigt; ausgenommen sind Beträge bis zu € 500,00 in bar gegen Aushändigung einer Barverkaufs-Quittung mit Unterschrift. Im Übrigen können Zahlungen mit befreiender Wirkung nur unmittelbar an die Portalbetreiber oder auf ein von diesen angegebenen Bankgirokonto erfolgen.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug jedweder Skonti zahlbar, soweit keine andere Zahlungsweise schriftlich vereinbart wurde.
(3) Die Portalbetreiber sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Vertragspartners Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sie werden den Vertragspartner über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind die Portalbetreiber berechtigt die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
(4) Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
(5) Wenn den Portalbetreibern Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners in Frage stellen, insbesondere wenn dieser einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt oder wenn den Portalbetreibern andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit in Frage stellen, so sind die Portalbetreiber berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

11. Stornierung
(1) Bei Trainingsleistung:
(a) Bei 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn wird keine Stornierungsgebühr erhoben. 29-7 Tage vor Veranstaltungsbeginn erheben wir eine Gebühr von 50% der Kosten. Bei späterer Abgabe werden Gesamtkosten berechnet.
(b) Die Stornoerklärung bedarf der Schriftform. Ein Ausweichtermin kann zu jedem Zeitpunkt durch die Portalbetreiber gestellt werden. In diesem Fall wird eine Gebühr in Höhe von € 50,00 fällig.
(c) Bei Ausfall eines Seminars durch Krankheit des Trainers oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Die Portalbetreiber können in solchen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten, Arbeitsausfall, entgangenem Gewinn oder Ansprüchen Dritter verpflichtet werden.
(2) Bei Werksverträgen:
(a) Die Stornierung eines beauftragten Gewerkes bedarf der Schriftform.
(b) Alles bis zur Stornierung geleisteten Arbeiten werden ausgewiesen und entsprechend in Rechnung gestellt.

12. Datenschutz
(1) Der Vertragspartner ist damit einverstanden, dass die im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zugehenden Daten in einer EDV – Anlage gespeichert und automatisch verarbeitet werden.
(2) Die Portalbetreibern versichern, dass grundsätzlich alle Daten, von denen die Portalbetreiber während der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden Kenntnis erhalten, gemäß den Richtlinien des Bundesdatenschutzgesetzes, insbesondere den Bestimmungen des §en 6 BDSG folgend, geschützt werden.

13. Teilnichtigkeit
(1) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine, dem wirtschaftlichen Zweck entsprechende.

14. Schlussbestimmung/Gerichtstand
(1) Alle Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen der Schriftform. Sie können auch mittels Telefax oder E-Mail übersandt werden. Dies gilt auch für von den Portalbetreibern erstellten Rechnungen.
(2) Der Erfüllungsort ist der Ort, der in dem Vertrag mit dem Kunden festgelegt worden ist.
(3) Soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten das Amtsgericht Hamburg bzw. Offenbach/Hessen. Zusätzlich können die Portalbetreiber ihre Ansprüche auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Kunden geltend machen.

Stand: 01.01.2023